Angeln ohne Angelschein

Bußgelder bis €75.000, Strafanzeige und Geräte-Einziehung — alle 16 Bundesländer im Überblick.

Warnung: Schwarzangeln kann eine Straftat sein!

Angeln ohne Berechtigung ist kein Kavaliersdelikt. Neben Bußgeldern droht bei Fischwilderei (§293 StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Dazu kommt die Einziehung des Angelgeräts.

Zwei Arten von Verstößen

⚠️ Ordnungswidrigkeit

Tatbestand: Angeln ohne Fischereischein

Folge: Bußgeld (€500–€75.000)

Zusätzlich: Geräte-Einziehung

Rechtsgrundlage: Landesfischereigesetz

🚨 Straftat

Tatbestand: Fischwilderei (Angeln an fremdem Gewässer ohne Erlaubnis)

Folge: Freiheitsstrafe bis 2 Jahre ODER Geldstrafe

Zusätzlich: Vorstrafe + Geräte-Einziehung

Rechtsgrundlage: §293 StGB

Bußgelder in allen 16 Bundesländern

Sortiert nach Höchststrafe (höchste zuerst):

Bundesland Max. Bußgeld Straftat? Freiheitsstrafe Geräte-Einziehung
75.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
50.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
25.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
10.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre
5.000 € ⚠️ Ja bis 2 Jahre

Stand: März 2026 · Quellen: Landesfischereigesetze, §293 StGB

§293 StGB — Fischwilderei

„Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Was bedeutet das? Wenn du an einem Gewässer angelst, an dem du KEINE Erlaubnis hast (keine Angelkarte), verletzt du das Fischereirecht des Eigentümers/Pächters. Das ist eine Straftat — unabhängig davon, ob du einen Fischereischein hast oder nicht.

Legale Alternativen

  • Touristenfischereischein: In 4 Bundesländern ohne Prüfung → Details
  • Forellenteich: In manchen Bundesländern ohne Fischereischein → Details
  • Online-Kurs: In 2–8 Wochen zum Angelschein → Kurse vergleichen

Angelkarte vs. Angelschein: Der Unterschied

Angelschein Kosten: Alle 16 Bundesländer

Häufig gestellte Fragen

Ist Angeln ohne Angelschein eine Straftat?

Es kommt darauf an. Angeln ohne Fischereischein ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld). Angeln ohne Angelkarte (Fischereierlaubnisschein) an einem fremden Gewässer kann als Fischwilderei (§293 StGB) gewertet werden — das ist eine STRAFTAT mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.

Wie hoch ist das Bußgeld beim Schwarzangeln?

Die Bußgelder variieren stark: Von €5.000 (Saarland) bis €75.000 (Nordrhein-Westfalen). In allen Bundesländern droht zusätzlich die Einziehung des Angelgeräts.

Kann ich ins Gefängnis kommen?

Ja — bei Fischwilderei (§293 StGB) drohen bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe. Das gilt besonders, wenn du ohne jegliche Berechtigung an fremden Gewässern angelst. In der Praxis werden meist Geldstrafen verhängt.

Was passiert mit meinem Angelgerät?

In allen 16 Bundesländern kann das Angelgerät (Rute, Rolle, Köder, Zubehör) als Tatmittel eingezogen werden. Bei teurem Equipment tut das richtig weh — eine weitere Abschreckung.

Wie wahrscheinlich ist es, erwischt zu werden?

Fischereiaufseher und Ordnungsamt kontrollieren regelmäßig, besonders an bekannten Gewässern. Andere Angler sind oft die ersten, die Verstöße melden. Die Kontrollen wurden in den letzten Jahren verschärft.